Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 02/2022 "Domäne", Ortsteil Stadt Wörlitz
Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat in öffentlicher Sitzung am 29.11.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02/2022 "Domäne", Ortsteil Stadt Wörlitz gefasst.
Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 den Planentwurf sowie die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 02/2022 "Domäne" im Ortsteil Wörlitz der Stadt Oranienbaum-Wörlitz gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bestimmt.
Parallel dazu sollen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, Stellungnahmen zum Planentwurf und zur Begründung eingeholt werden.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf den nachfolgenden Abbildungen zu ersehen
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit
vom 08.04.2024 bis einschließlich 10.05.2024
der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/2022 "Domäne" der Stadt Oranienbaum-Wörlitz auf der Internetseite der Stadt Oranienbaum-Wörlitz unter
http://www.oranienbaum-woerlitz.de/Bürger & Verwaltung/Bauleitplanung
sowie über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (Landesportal Sachsen-Anhalt) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraumes auch im Fachbereich Bauleitplanung und Verkehr der Stadtverwaltung Oranienbaum-Wörlitz, Franzstraße 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz im 2. OG während der Sprechzeiten
dienstags von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
mittwochs von 09:00 - 12:00 Uhr
donnerstags von 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden. Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen per E-Mail abgegeben werden an: bauamt@oranienbaum-woerlitz.de oder bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz unter o. g. Anschrift.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom 01.12.2023
- Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs vom 01.12.2023
- Planungskonzeption i. d. F. vom 01.12.2023
- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs vom 01.12.2023; im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:
- Fläche – mit Aussagen u. a. zur Versiegelung von Bodenflächen
- Mensch – mit Aussagen u. a. zur menschlichen Gesundheit, zur Nutzung des Landschaftsraumes und Freizeitfunktionen
- Pflanzen und Tiere, Biodiversität – mit Aussagen u. a. zum Biotop-/Habitatpotenzial, zur Entwicklung der Vegetation und zu Nahrungshabitaten, Veränderung des Lebensraumes für Flora und Fauna sowie Biodiversität im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Artenschutzfachbeitrages, insbesondere zu Fledermäusen, Brutvögeln, Zauneidechsen und Hornissen, Darstellung von Vermeidungsmaßnahmen
- Boden – mit Aussagen u. a. zu Bodenfunktionen, zur Bodenerosion und zur Bodencharakteristik sowie zur Niederschlagswasseraufnahmetätigkeit
- Wasser – mit Aussagen u. a. zum Grundwasser und zu Schadstoffeinträgen mit Bezug zum anstehenden Boden
- Klima – mit Aussagen u. a. zum lokalen Kleinklima, zur lokalen Temperaturentwicklung und zur Luftschadstoffbelastung
- Landschaftsbild – mit Aussagen u. a. zur Raumwirksamkeit, zu Sichtbeziehungen und zur Landschaftsbildwirkung
- Kultur- und Sachgüter, Denkmalschutz – mit Aussagen u. a. zu Schutzobjekten (Denkmalschutz) als Bestandteil der Wörlitzer Anlagen, zu Schutzgebieten (FFH, SPA) und zum Biosphärenreservat "Mittlere Elbe" (LSG)
- Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern – mit Aussagen u. a. zu Boden, Wasser, Luft- und Gefährdungspotenzialen, darüber hinaus wird die naturschutzfachliche Kompensation als Eingriffs-/Ausgleichsbilanz einschließlich erforderlicher externer Kompensationsmaßnahmen und artenschutzfachlicher Vermeidungsmaßnahmen erläutert
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stand 21.11.2023
Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Arten umweltbezogener Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden ebenfalls veröffentlicht:
- Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 14.09.2023 mit Hinweisen u. a. zum UNESCO-Welterbe Gartenreich Dessau-Wörlitz und dessen Schutzgütern
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 06.09.2023 mit Hinweisen u. a. zum Grundwasserspiegel sowie der Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser
- Stellungnahme des Landkreises Wittenberg vom 14.09.2023, untere Naturschutzbehörde, untere Wasserbehörde, untere Abfall- und Bodenschutzbehörde mit Hinweisen u. a. zu naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen, zum Artenschutz (Vermeidungsmaßnahmen), zur Abfallentsorgung im Plangebiet, weitere Hinweise zu Altlastenverdachtsflächen sowie zum Bodenschutz, d. h. den Bodenfunktionen und der Bodenfruchtbarkeit und zu den Abflussverhältnissen des Schmutz- und Niederschlagswassers, zum Hochwasserschutz und zur Abwasserbeseitigung
- Stellungnahme der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe vom 14.09.2023 mit Hinweisen u. a. zum Artenschutzfachbeitrag und Umweltbericht, zur Eingriffs-/Ausgleichsregelung im Rahmen des Bebauungsplanes
Die der Planung zugrundeliegenden nicht öffentlichen Vorschriften (VDI-Richtlinien, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und ähnliche Regelungen) können während der Zeit der Veröffentlichung im Fachbereich Bauleitplanung und Verkehr eingesehen werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 02/2022 "Domäne", Ortsteil Stadt Wörlitz gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Oranienbaum-Wörlitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Oranienbaum-Wörlitz, den 03.04.2024
Maik Strömer
Bürgermeister Dienstsiegel
Im Original unterschrieben und gesiegelt.